Themenbereich Gesundheit

Gesundheit ist öffentliche Verantwortung.

Medizinische Grundversorgung darf nicht zur Kostenfrage werden.

Gesundheit darf kein Geschäftsmodell auf Kosten der Allgemeinheit werden.

Dieser Bereich ist als Vorschlag angelegt und wird noch weiter ausgearbeitet. Ausgangspunkt ist die Frage, ob die öffentliche Gesundheitsversorgung wieder stärker an Versorgungssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Gemeinwohl ausgerichtet werden muss.

Es geht nicht darum, notwendige medizinische Leistungen infrage zu stellen. Es geht um den Unterschied zwischen Pflichtversorgung, Systemkosten, privaten Zusatzwünschen und Fehlentwicklungen, die am Ende von der Allgemeinheit getragen werden.

Kurzüberblick

Grundversorgung Medizinisch notwendige Versorgung muss verlässlich, erreichbar und solidarisch abgesichert bleiben.
Systemkosten Verwaltung, Sozialversicherung, Spitäler, Kassenstellen und private Ausweichsysteme müssen kritisch betrachtet werden, wenn Kosten steigen und Wartezeiten wachsen.
Privatwünsche Reine Wunschleistungen ohne medizinische Notwendigkeit dürfen nicht zulasten der allgemeinen Sozialversicherung gehen.

Mögliche Forderungsrichtung

1. Pflichtversorgung vor Gewinnlogik Die medizinische Grundversorgung soll vorrangig nach Bedarf, Versorgungssicherheit und Qualität organisiert werden. Öffentliche Mittel müssen dort ankommen, wo sie medizinisch notwendig sind.
2. Sozialversicherung und Gesundheitsverwaltung transparent prüfen Strukturen, Fusionen, Verwaltungskosten, externe Beratung, Finanzierungswege und Zuständigkeiten sollen nachvollziehbar offengelegt und regelmäßig auf Nutzen, Kosten und Wirkung geprüft werden.
3. Kassenversorgung stärken statt Zwei Wege Normalität werden zu lassen Wenn Patienten immer öfter auf private Angebote ausweichen müssen, weil Termine im Kassensystem zu schwer erreichbar sind, entsteht ein Problem für das solidarische System. Kassenstellen, niedergelassene Versorgung und sinnvolle digitale Angebote müssen daher gezielt gestärkt werden.
4. Medizinische Notwendigkeit klar von Privatwunsch trennen Medizinisch notwendige Behandlungen gehören abgesichert. Rein ästhetische oder private Wunschleistungen ohne medizinische Notwendigkeit sollen nicht zulasten der allgemeinen Sozialversicherung gehen. Folgekosten solcher Eingriffe müssen klarer geregelt und dürfen nicht automatisch der Allgemeinheit aufgebürdet werden.

Öffentliche Bezugspunkte

Dieser Themenbereich wird aus öffentlichen Berichten, amtlichen Informationen, Medienberichten und Alltagserfahrungen weiter ausgearbeitet. Als erste Bezugspunkte dienen unter anderem: